Rechtsberatung
Rechtsberatung in unmittelbarem Zusammenhang mit wirtschaftlichen und steuerlichen Fragestellungen im Rahmen des Art. 1 § 5 Nr. 2 RBerG, wie z.B.
- Gesellschaftsverträge
- Ausübung von Gesellschafterrechten
- Beratung zu Gesellschaftsformen
(GmbH, GbR, KG, OHG, u.a.m.)
Bei Problemen der Rechtsberatung, die außerhalb meines Aufgabengebietes liegen, arbeite ich mit namhaften Anwalts- und Notarkanzleien zusammen.